Aufgaben des Elternbeirates - Graf-Botho-Schule

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Aufgaben des Elternbeirates

Schulfamilie > Elternbeirat
Elternbeirat

Bedeutung und Aufgaben

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten (Eltern) der Schülerinnen und Schüler.
Aufgabe des Elternbeirates ist es unter anderem:

- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen,

- das Interesse der Eltern für Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,

- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,

- bei der Durchführung von Veranstaltungen mitzuwirken.

Schulleitung, Elternbeirat und Schülermitverantwortung arbeiten im Sinn der Schulentwicklung zusammen.


Allgemeines zum Elternbeirat:

- Die Amtszeit beträgt an  Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen zwei Jahre. Sie beginnt  mit der     Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des  neuen Elternbeirates.

- Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet mit                         
       
    - Ablauf der Amtszeit,
                   
    - Ausscheiden des Kindes aus der Schule,
                 
    - Niederlegung des Amtes.

- Die Tätigkeit als Mitglied des Elternbeirates ist ehrenamtlich.

- Der  Elternbeirat tagt nicht öffentlich.

- Er ist beschlussfähig, wenn alle  Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der
  Mitglieder anwesend ist.

- Der Vorsitzende beruft den Elternbeirat nach Bedarf zu den Sitzungen ein, mindestens jedoch dreimal
  im Jahr.

- Die  Mitglieder des Elternbeirates haben auch nach Beendigung der  Mitgliedschaft über die ihnen bei
  ihrer Tätigkeit als Elternbeirat  bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.
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